Geländerhöhe & Vorschriften: Wie hoch muss ein Geländer sein?
Von Weber Geländersysteme · Fachlich geprüft · Stand: 02.07.2026
Ein Geländer muss in der Regel mindestens 90 cm hoch sein. Ab einer Absturzhöhe von mehr als 12 Metern sind mindestens 110 cm vorgeschrieben. Der Abstand zwischen senkrechten Füllstäben darf höchstens 12 cm betragen. Maßgeblich ist immer die Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes.
Ab welcher Höhe ist ein Geländer Pflicht?
Eine Umwehrung (also ein Geländer) ist in der Regel ab einer Absturzhöhe von 1 Meter vorgeschrieben. Im öffentlichen oder gewerblichen Bereich kann die Pflicht schon früher greifen. Die Absturzhöhe ist der Höhenunterschied zwischen der begehbaren Fläche und dem tiefer liegenden Boden.
Welche Mindesthöhe gilt?
Für Wohngebäude gelten nach der Musterbauordnung folgende Mindesthöhen (gemessen von Oberkante fertiger Boden bis Oberkante Handlauf):
| Absturzhöhe | Mindest-Geländerhöhe |
|---|---|
| bis 12 m | 90 cm |
| über 12 m | 110 cm |
Für Treppengeländer gilt zusätzlich die DIN 18065. Die genauen Anforderungen können je nach Bundesland abweichen.
Wie groß darf der Abstand zwischen den Füllstäben sein?
Bei senkrechten Füllstäben gilt ein maximaler Abstand von 12 cm - so, dass der Kopf eines Kindes nicht hindurchpasst. Dieser Wert dient der Kindersicherheit und ist in den Landesbauordnungen sowie den technischen Regeln verankert.
Ab Boden oder ab Handlauf - wie wird gemessen?
Die Geländerhöhe wird von der Standfläche (Oberkante fertiger Boden) bis zur Oberkante des Handlaufs gemessen. Bei der Planung im Konfigurator geben Sie genau diese Fertighöhe an.
So planen Sie Ihr normgerechtes Geländer
Im Online-Konfigurator wählen Sie Höhe, Füllung und Montageart nach Maß - die gängigen Höhen sind bereits hinterlegt. Alle Geländer werden montagefertig und statisch geprüft nach DIN EN 1993 geliefert.