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Sicherheit geht vor


Geländer, Edelstahlgeländer, Handlauf, Balkon, Edelstahl, Edelstahlgeländer Handlauf, Edelstahlgeländer Balkon, Geländer Shop, Edelstahlgeländer Shop Geländer an Balkonen folgen nicht nur ästhetischen Wünschen, sondern haben auch eine wichtige Funktion zur Vermeidung von Unfällen. Bauvorschriften und Haftungsbestimmungen rund um Geländer sollen gewährleisten, dass alle Hausbewohner und Besucher sich gefahrlos bewegen können. Geländer von Weber und die empfohlenen Befestigungssysteme aus dem Online-Shop entsprechen hohen Sicherheitsanforderungen.

Hohe Sicherheitsanforderungen

Die folgenden Grundlagen und Sicherheitstipps rund um Geländer sind als erste Informationsquelle gedacht. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bauvorschriften Ihres Bundeslandes in Deutschland oder die unterschiedlichen nationalen Bauvorschriften bezüglich einer normgerechten Geländermontage und Geländerausgestaltung.


Auf die Details kommt es an

Schon beim Bau der Treppe gilt es einiges zu beachten: Die Stufen sollen ausreichend groß, eben und in gleichmäßigem Abstand konstruiert sein. Als sicher und bequem gelten Auftritte zwischen 32 und 26 cm sowie Steigungen zwischen 14 und 19 cm. Das Geländer mit seinem Handlauf soll den Treppenbenutzern einen sicheren Halt geben. An offenen Seiten verhindern durchgehende Geländer das Herabstürzen. Für besonders sichere Treppenanlagen empfehlen sich beidseitige Handläufe, unter bestimmten Umständen (zum Beispiel bei sehr breiten Treppen) sind diese vorgeschrieben. Die Geländerhöhe und die Ausgestaltung des Geländers sind im Landesbaurecht festgelegt.

Beispiel: Bundesland Bayern

Hier sind Geländer ab einem Höhenunterschied von 0,5 Metern vorgeschrieben. Bei einer Fallhöhe bis 12 Meter muss das Geländer 90 cm hoch sein, bei über 12 Metern sind 1,1 Meter hohe Geländer vorgeschrieben. In der Arbeitsstättenverordnung und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind für Arbeitsstätten jedoch zum Teilandere Höhen vorgesehen. Als dritter Baustein dient das Geländer selbst: Dieses muss so gestaltet sein, dass Benutzer nicht hindurch fallen können. Zum Teil sind bestimmte Vorgaben hierzu in den Landesbauordnungen geregelt.

Verankerung

Und schließlich kommt es auf die Verankerung des Geländers an. Die Berufsgenossenschaft Einzelhandel empfiehlt zum Beispiel, dass Geländer in gewerblichen Objekten eine Kraft von mindestens 500 N/m aufnehmen können sollen. Besonderer Wert sollte daher auf die fachgerechte Verankerung und sorgfältige Wahl der Befestigungsmaterialien gelegt werden.

  • Weitere Informationen:
  • DIN-Norm 18065
  • Landesbauordnungen
  • Informationen der Berufsgenossenschaft Einzelhandel: Merkblatt BGI Nr. 561